Gebot für eine feste Vergütung

Bereits das EEG 2017 und nun auch die Novellierung EEG 2021 bietet für Bestandsanlagen nach Ende der 20-jährigen EEG Stromvergütung die Möglichkeit für weitere 10 Jahre eine feste Vergütung zu erzielen. Dazu muss der Betreiber an einer Ausschreibung teilnehmen.

Rahmenbedingungen

Als zuständige Behörde hat die Bundesnetzagentur die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an Ausschreibungen die im EEG festgelegt sind zusammengefasst. 

Fakten zum Konzept

Für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren sind einige Bedingungen an die Anlage und die Dokumentation zu erfüllen, einen groben Überblick bietet das Factsheet. 

Leitfaden 

Die IHK und der Fachverband Biogas haben einen Leitfaden für die Teilnahme an Ausschreibungen erstellt. Grundlage ist noch das EEG 2017. Für Anlagen die ab dem 1.01.2021 an Ausschreibungen teilnehmen gelten die Anforderungen des neuen EEG, die allerdings auf Grund der Kürze noch nicht umgesetzt werden konnten. 

Vergütung

Wie entsteht der kWh Preis? 

Das EEG legt eine maximal anzunehmende Grundvergütung fest, (EEG 2021 16,23 ct/kWh für Bestandsanlagen). Zusatzerlöse durch systemdienliche Leistung, in diesem Fall vorrangig die Bereitstellung von Regelenergie werden ebenfalls vergütet. Um hier noch weitere Anreize zu schaffen wurde der Flexzuschlag im EEG 2021 auf 65 €/kW angehoben. Gerade in diesem Bereich hat das EEG 2021 leider Unstimmigkeiten, denn Anlagen die bereits die Flexprämie nutzten werden ausgeschlossen. Fachverband und andere Fachverbände haben bereits angekündigt auf die Änderung des §50 a hinzuwirken. 

Die maximale Vergütung wird durch einen Höchstgebotswert im Ausschreibungsverfahren festgelegt. Dieser erfährt eine jährliche Degression von 1 %. Hintergrund ist die stetige Weiterentwicklung regenerativer Technologien und damit tendenziell sinkende Kosten. Außerdem sollen die Stromkunden durch eine geringeren EEG-Umlage entlastet werden.